Haftpflicht versichern rund um Haus und Wohnung

© 03/2025 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Jörg Stroisch

Was Sie in diesem Artikel lernen

  • Tipps zur Haftpflichtversicherung rund ums Haus
  • Welche Formen von Haftpflichtversicherungen es fürs Haus gibt
  • Was der Unterschied zwischen Hausrat- und Haftpflichtversicherung ist
  • Praxistipp: Haftpflichtversicherung bietet einen passiven Rechtsschutz

Einleitung

Wenn ein Dachziegel herunterfällt und zum Beispiel ein Auto beschädigt, entsteht ein typischer Haftpflichtschaden. Dagegen sollten Sie als Hausbesitzer gut versichert sein.

Tipps zur Haftpflichtversicherung rund ums Haus

Stellen Sie sich vor, ein vor Ihrem Haus geparktes Auto wird durch einen herabfallenden Dachziegel beschädigt. Oder schlimmstenfalls kommt sogar eine Person zu Schaden. Ihr Haus ist dann der Verursacher und als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung – sehr hohe Schadensersatzforderungen können dann auf Sie zukommen. Denn: Haftpflichtschäden werden von allen Versicherungsexperten und Verbraucherschützern gleichermaßen als potenziell existenzbedrohend eingestuft. Ein Überblick:

  • Deckungssummen: Verbraucherschützer raten zu einer Deckungssumme bei den Haftpflichtversicherungen von mindestens fünf Millionen Euro, besser mehr. Meistens kostet eine höhere Deckungssumme kaum mehr Geld – weshalb eine möglichst hohe Absicherung sinnvoll ist.
  • Baustelle: Ein häufiger Sonderfall ist zudem der Bau oder die Renovierung eines Hauses. Auch hier können Schäden in die Grundbesitzer- oder Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sein, aber manchmal vielleicht nicht in ausreichender Höhe. Kontrollieren Sie auch hier die Versicherungskonditionen gründlich. Für eine Baufinanzierung verlangt Ihre Bank ohnehin eine gewisse Absicherung.
  • Vergleich Haftpflichtversicherung: Verschiedene Portale bieten im Internet einen Preis- und Konditionenvergleich. Auch die Stiftung Warentest führt regelmäßig Tests durch. Grundsätzlich gilt, dass Haftpflichtversicherungen ein verhältnismäßig günstiges Produkt sind. Sie sollten deshalb auf eine solche Absicherung auf keinen Fall verzichten.
  • Regelmäßige Kontrolle: Die Bedingungen für Haftpflichtversicherungen verändern sich, oftmals verbessern sie sich bei nahezu identischen Preisen. Deshalb sollten Sie regelmäßig Ihre Police mit denen anderer Versicherungsunternehmen vergleichen – und bei größeren Unterschieden wechseln.

Abgesehen davon, dass diese Haftpflichtversicherungen für Sie sehr wichtig sind, kosten sie auch nicht sonderlich viel Geld. Auch deshalb sollten Sie nicht darauf verzichten.
 

Welche Formen von Haftpflichtversicherungen es fürs Haus gibt

Für Immobilieneigentümer gibt es viele Anwendungsfälle für eine Haftpflichtversicherung – ein Überblick:
  • Private Haftpflichtversicherung: Sofern Sie ein Haus selbst bewohnen, bezahlt bei entsprechenden Bedingungen die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch Ihr Haus entstehen. 
  • Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Die Grundbesitzerhaftpflicht müssen Sie abschließen, wenn Sie eine Mietimmobilie besitzen. Sie zahlt dann für Schäden, die Sie als Vermieter zu verantworten haben. Dazu zählt zum Beispiel, wenn ein Rohrbruch Schaden bei den Mietern anrichtet. Für Einliegerwohnungen im selbst bewohnten Haus kommen bei entsprechender Vereinbarungen oft auch private Haftpflichtversicherungen auf. Übrigens: Für den eigenen Schaden am Haus zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Dafür kommt bei entsprechenden Bedingungen die #Wohngebäudeversicherung auf.
  • Sonderhaftpflichtversicherungen: Hierzu zählen zum Beispiel Schäden, die durch auslaufendes Öl aus einem Öltank oder Flüssigkeit aus einer Erdpumpe entstehen können. Das verunreinigt womöglich das Grundwasser – und es entstehen Schäden, für die Sie haften müssen. Manchmal sind solche Absicherungen nicht in der Grundbesitzer- oder Privathaftpflicht enthalten – erkundigen Sie sich also gezielt danach.
  • Versicherung bei Eigentumswohnungen: Bei Eigentumswohnung haftet die Wohneigentumsgemeinschaft bei Haftungsschäden durch die Gebäudesubstanz.

 Dementsprechend muss sich der Vertreter dieser Gemeinschaft um die Versicherung kümmern, in der Regel also der Verwalter. Dies ist in § 19 Absatz 2 Punkt 3 des Wohneigentumsgesetztes sogar ausdrücklich so geregelt. Kontrollieren Sie dennoch über den Beirat, ob eine gute Versicherung abgeschlossen wurde.
 

Was der Unterschied zwischen Hausrat- und Haftpflichtversicherung ist

Gerne werden übrigens die Leistungen einer Hausratversicherung mit denen einer Haftpflichtversicherung verwechselt. Grob gesagt gibt es bei der Haftpflicht eine Haftung für alles, was mit dem Haus zusammenhängt. Die Hausratversicherung zahlt hingegen nur den Schaden am Inventar. Aber es kann natürlich sein, dass durch einen Rohrbruch im Haus das Inventar Ihres Mieters beschädigt wird. Da die Ursache hier das Haus ist, haften Sie – bzw. Ihre Haftpflichtversicherung zahlt.

Praxistipp

Die Ursachen für einen Schaden sind oft schwer zu ermitteln. Allerdings müssen Sie sich dazu nur bedingt Gedanken machen. Ihre Haftpflicht bietet nämlich eine Art passiven Rechtsschutz: Sie wird in ihrem eigenen Interesse gründlich prüfen, wo die Ursache – und somit die Haftung – für einen Schaden liegt. Und dann natürlich auch unberechtigte Forderungen abwehren.