Das Leben hält viele Risiken bereit. Gerade durch den Tod des Hauptverdieners, lang anhaltende Krankheit oder durch Arbeitslosigkeit kann die Zahlung von Kreditraten ins Wanken geraten. Die Restschuldversicherung – sie wird manchmal auch Ratenschutzversicherung oder Restkreditversicherung genannt – ist eine Möglichkeit, dies finanziell abzusichern. Ein Überblick:
- Absicherung der verbleibenden Kreditraten: Im Unterschied zu anderen Versicherungen verringert sich der Absicherungsumfang der Restschuldversicherung. Denn die Kreditschulden nehmen mit steigender Tilgung ab. Exakt die Summe, die als Restschuld verbleibt, wird durch die Versicherung bezahlt. Oftmals werden die Kosten für die Restschuldversicherung einmalig auf die Kreditsumme aufgeschlagen. Wie hoch die Prämie ausfällt, kann man pauschal nicht sagen. Das hängt natürlich auch mit der Höhe des Kredits zusammen.
- Abtretung an Kreditinstitut: Damit die Restschuldversicherung ihren Zweck erfüllt, wird die ausgezahlte Summe im Versicherungsfall in der Regel umgehend an das Kreditinstitut abgetreten. Sprich: Das Geld dient direkt der Begleichung der Kreditschuld.
- Todesfall: Beim Todesfallschutz ist der Versicherungsfall sehr einfach definiert. Die versicherte Person verstirbt, die Police bezahlt. Gerade bei hohen, langlaufenden Immobiliendarlehen ist die Absicherung des Todesfallrisikos oftmals obligatorisch und wird von der finanzierenden Bank auch verlangt. Alternativ zur Restschuldversicherung kann hier auch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Sie sollten darauf achten, dass der oder die Hauptverdiener versichert sind, ohne die Sie die Kreditraten nicht mehr begleichen könnten.
- Krankheit: Auch im Krankheitsfall kann eine Restschuldversicherung zahlen. In der Regel gilt dies für schwere Krankheiten. Die Kriterien können sich aber unterscheiden: So kann ein Kriterium für den Versicherungsfall eine bestehende Krankengeldzahlung sein. Sofern Sie gesetzlich versichert sind, tritt dieser Fall ein, wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind. Aber: Hierfür gelten bei vielen Versicherungen zunächst Karenz- und Wartezeiten. Das heißt, es kann sein, dass die Versicherung erst nach einigen Monaten nach Abschluss der Versicherung zahlt. Es hängt also sehr stark von den Versicherungsbedingungen ab, was Ihnen genau wie lange gezahlt wird.
- Arbeitslosigkeit: Ähnlich sieht es mit dem Arbeitslosigkeitsschutz aus. Auch hier gibt es oftmals Karenz- und Wartezeiten. Auch Arbeitsunfähigkeit – nicht zu verwechseln mit Berufsunfähigkeit, die wesentlich umfassender ist – ist oftmals mitversichert. Ein Kriterium kann hier die Genehmigung entsprechender staatlicher Leistungen sein.
Natürlich gibt es noch viele weitere Risiken, wodurch die Rückzahlung der Darlehen schwierig sein kann. Ganz oben auf der Liste steht da, wenn Sie Ihren Job verlieren oder in Kurzarbeit mit entsprechenden Einbußen arbeiten müssen. Die Restschuldversicherung leistet hierfür in der Regel nicht. In solchen Fällen ist es auch sinnvoll, wenn Sie noch einmal das Gespräch mit Ihrem Bankberater suchen, um eine gute Lösung für diese Situation zu finden – einfach ohne Vorankündigung die Raten aussetzen sollten Sie jedenfalls nicht, das bringt viel Ärger mit sich.