Wespen sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Auf der anderen Seite kann ein Wespennest direkt vor dem Fenster auch mehr als lästig sein. Für Vermieter und Eigenheimbesitzer beginnt so die Suche nach einer Lösung.
Wespennest am Haus: Tipps und Tricks
Wer kennt sie nicht: Wespen, die sich rund um die Süßspeise auf dem Balkon tummeln. Wenn davon gleich ein ganzer Schwarm in der Nähe ist, ist das unangenehm. Dennoch: Wespen erfüllen als Insektenvertilger eine wichtige ökologisch Funktion - ein Überblick:
- Kostenübernahme: In der Regel müssen Vermieter und Eigentümer das Entfernen des Wespennestes bezahlen. Denn selten sind die Mieter daran Schuld, dass sich das Wespenvolk angesiedelt hat. Einer der Pflichten des Mieters ist es, den Vermieter umgehend darüber zu informieren, wenn von Wespen eine Gefahr ausgeht.
- Duldung: Befindet sich ein Wespennest in ausreichendem Abstand zum Haus - oft ist hier von mindestens sechs Metern die Rede -, dann ist es sinnvoll, das Nest einfach in Ruhe zu lassen.
- Wespennest entfernen und umsiedeln: In der Regel ist die Umsiedlung der Wespen billiger als deren chemischer Bekämpfung. Der richtige Ansprechpartner für die Umsiedlung sind Imker. Das sollte dann möglichst früh in der Ansiedlungsphase passieren. Wenn das nicht hilft, kann es durch einen Kammerjäger entfernt - sprich: abgetötet - werden. In jedem Fall sollten Fachleute hinzugezogen werden. Ein eigenes Handeln ist meistens nicht empfehlenswert.
- Wegschlagen und Wegpusten: Wie der BUND über Wespen am Tisch beschreibt, hilft gegen sie nur Vorsorge: alles abdecken und verschließen, was sie anlocken könnte. Das Wegschlagen und Wegpusten hilft hingegen nicht, sondern macht sie nur noch aggressiver.
Wespen stehen unter Naturschutz. Ihre Nester dürfen deshalb nicht einfach zerstört werden. Auch, wenn Sie die Insekten lästig finden, sollten Sie sich daran halten, sonst drohen empfindliche Strafen.