Versicherungen zum Schutz vor Naturkatastrophenschäden

Was Überschwemmungen für das Haus bedeuten

Starke Regenfälle haben vom 14. auf den 15. Juli 2021 zu großen Überschwemmungen in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens und Rheinland-Pfalz geführt. Die Schäden sind enorm und bis heute sichtbar. Auch sehr viele private Hausbesitzer waren betroffen.

Was rund um Naturkatastrophen für das Haus gilt

Wenn es zu einem Schaden am Haus und Inventar aufgrund einer Naturkatastrophe kommt, zahlen verschiedene Versicherungen - ein Überblick:

  • Hausratversicherung: Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen ab, wie technischen Geräten, Möbeln oder Bildern. Allerdings zahlt sie nicht standardmäßig bei den sogenannten Elementargefahren, zu denen auch Überschwemmungen gehören.
  • Wohngebäudeversicherung: Mit der Wohngebäudeversicherung versichern Hausbesitzer ihre Gebäudesubstanz. Auch hier sind die Elementargefahren nicht standardmäßig mitversichert.
  • Eigentümergemeinschaften: Sofern Sie Besitzer einer Eigentumswohnung sind, ist für die Haftpflicht- und auch die Wohngebäudeversicherung die Eigentümergemeinschaft - oftmals vertreten durch einen Verwalter - verantwortlich. Für die Hausratversicherung sind Sie selbst oder Ihr Mieter verantwortlich.
  • Elementarschadensschutz: Die Elementarschadenversicherung ist sowohl bei der Hausrat-, als auch bei der Wohngebäudeversicherung optional zubuchbar. Sie trägt dann den Schaden infolge von Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Lawinenabgang, Schneedruck und auch von einem Vulkanausbruch.
  • Obliegenheitspflichten: Damit eine Versicherung zahlt, müssen Sie sich an Ihre Pflichten halten, die sogenannten Obliegenheitspflichten. Dazu kann zum Beispiel zählen, "Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten und vorhandene Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten". Oder auch die Pflicht, Dinge im Keller in einer gewissen Höhe über dem Boden zu lagern. Und natürlich zählt dazu auch, dass Sie Veränderungen rund um das Haus Ihrer Versicherung melden.

Eine Haftpflichtversicherung kommt übrigens nie für Schäden durch Überschwemmungen auf. Das hängt damit zusammen, dass bei höherer Gewalt kein tatsächlicher Verursacher auszumachen ist, es also keine Haftungskette gibt.

Praxistipp:

Sofern Sie Ihre Immobilie mithilfe einer Immobilienfinanzierung kaufen oder sanieren wollen, ist ohnehin der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung Voraussetzung für die Darlehensvergabe. Aber auch so sollten Sie ab und an die Konditionen Ihrer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung kontrollieren, denn diese haben sich womöglich stark verbessert. So greifen gute neue Verträge zum Beispiel mittlerweile auch dann, wenn ein Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden ist.

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