Mediation

Streit rund um die Immobilie klären

Ärger mit Handwerkern gibt es immer wieder, vielleicht aber auch mit Miterben? Oftmals ist dann der richtige Zeitpunkt für eine Schlichtung oder Mediation.

Es gibt sehr viele Gebiete, auf denen Sie sich aufgrund Ihrer Immobilie mit anderen Personen oder Unternehmen herumärgern müssen. Diesen Konflikt können Sie dann vor Gericht austragen - oder versuchen, ihn anders gütlich beizulegen.

Streit schlichten rund um die Immobilie

Neben dem Ärger mit anderen Unternehmen, können Sie mit Verwandten oder gar Ehepartnern viel Stress rund um die Immobilie haben. Ein Überblick:

  • Erbstreitigkeiten: Häufig gibt es einen ausgewachsenen Streit in der Familie, wenn es um das Erbe geht. Das Problem dabei: Oftmals geht es auch um eine Immobilie, die nicht nur einfach eine Wertanlage ist, sondern mit der sich unterschiedliche Emotionen verbinden. Immobilienprofis können Ihnen bestätigen: Erbengemeinschaften ­- also letztendlich Verwandte, die sich über den Umgang mit der Immobilie - (noch) nicht einigen können, sind eine ganz schwierige Klientel.
  • Ehescheidung: Dass bei einer Ehescheidung mehr auf den Tisch kommt als "bloß" die gemeinschaftliche Immobilie, ist ziemlich klar. Aber schon die gemeinschaftliche Immobilie ist ein Problem: Meistens gehört sie beiden Ehepartnern gemeinsam; auch die Finanzierung und das Einbringen von Eigenkapital ist aufgeteilt. So einfach trennen lässt sich das nicht.
  • Stress mit Unternehmen: Und auch der sprichwörtliche Ärger mit Handwerkern kann Sie den letzten Nerv, aber auch viel Geld kosten. Hier geht es oftmals um die Auslegung des Bauvertrags oder auch um nicht mängelfrei erbrachte Leistung. In der Regel ist das eine hochemotionale Sache für Immobilienbesitzer - schließlich müssen Sie damit im wahrsten Sinne des Worts leben.
  • Streit beilegen: Immer, wenn solcher Ärger droht, ist der richtige Zeitpunkt gekommen, ein offenes Gespräch zu führen. Manchmal sind die Positionen dazu aber zu verhärtet. Die Lösung heißt hier: Mediation. Dabei begleitet Sie ein unbeteiligter Dritter bei der Erörterung der Streitpunkte und macht Vorschläge für einen Kompromiss. Es gibt hier viele unterschiedliche Personengruppen, die dafür infrage kommen: Spezielle "Immobilienmediatoren", Rechtsanwälte, Steuerberater. Sofern Sie Ärger mit Baufirmen haben, können Sie sich auch gut an die Handwerkskammern wenden. Beachten Sie, dass in der Regel derjenige die Mediation bezahlt, der sie beauftragt. Oftmals geht eine Mediation auch in eine Schlichtung über - schauen Sie hier genau nach den Bedingungen! Denn es kann sein, dass Sie dann keine Möglichkeit mehr haben, vor Gericht zu klagen.

Ein Kompromiss ist nur dann gut, wenn er für beide Seiten schmerzhaft ist. Beachten Sie diese Grundregel: Wenn Sie vorhaben, Ihr komplettes vermeintliches Recht zu bekommen und die Mediation dazu nutzen möchten, dann können Sie sich das Geld dafür gleich sparen. Dann sollten Sie den Weg eines Gerichtsprozesses bestreiten.

Praxistipp:

Beachten Sie, dass eine gütliche Einigung für Sie immer besser ist. Denn wenn Sie sich mit der anderen Seite nicht einigen können, und dann womöglich die Immobilie nur noch über eine Immobilienzwangsversteigerung veräußerbar ist, dann verlieren Sie mit jedem Termin Geld - vom zusätzlichen Ärger mal ganz zu schweigen. Profis raten deshalb dringend zu einem sogenannten freihändigen Verkauf: Auch hier ist es gut, wenn Sie das im Streitfall nicht selbst organisieren, sondern einen unbeteiligten Dritten übernehmen lassen, am besten natürlich einen Immobilienprofi.

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