Ob kleinere oder größere Arbeiten im eigenen Haus: Ein guter Handwerker ist Gold wert. Allerdings ist Kontrolle auch wichtig.
So kontrollieren Sie die Handwerkerrechnung
Ihre Handwerker leisten hoffentlich auf der Baustelle gute Arbeit. Aber Kontrolle ist hier besser als Vertrauen. Ein Überblick:
- Leistungsfortschritt: Beim Neubau erbringen unterschiedliche Gewerke Leistungen. Nach und nach wird die Immobilie fertiggestellt. Ihre Bank zahlt dabei das Darlehen nach Baufortschritt aus. In einem Baustandbericht wird dokumentiert, welche Leistungen erbracht wurden und entsprechend, welche Tranche ausgezahlt wird. Mit der Auszahlung können Sie dann die Rechnungen bezahlen. Übrigens: Wenn Sie mit einem Bauträger bauen, bezahlen Sie nicht die Handwerker selbst, sondern den Bauträger. Er ist für die Leistungen der Handwerker verantwortlich.
- Abnahmen: Wenn ein Handwerker seine Leistung erbracht hat, kommt es zur Abnahme. Zu dieser sind Sie prinzipiell verpflichtet. Allerdings können Sie natürlich Mängel rügen und Nachbesserungen fordern. Üblicherweise wird nach der erfolgten Abnahme innerhalb von 21 Kalendertagen die Rechnungsbegleichung fällig.
- Rechnungskontrolle: Unabdingbar ist eine gründliche Rechnungskontrolle. Sind tatsächlich alle darauf aufgeführten Arbeiten mängelfrei abgeschlossen und abgenommen worden? Im Zweifel sollten Sie für nicht oder nicht mängelfreie Leistung Geld zurückhalten.
Auch, wenn Sie über einen Bauträger bauen, sollten Sie selbst einen unabhängigen Baubegleiter beschäftigen. Nur ein Experte kann die Leistungserbringung und auch deren Qualität gut beurteilen. Und er hilft ihnen auch dabei, Mängel korrekt zu rügen und Gelder korrekt einzubehalten. Ihr Bauträger ist in dieser Beziehung nicht Ihr unabhängiger Partner, sondern verfolgt eigene Interessen.