Naturgarten

So bringen Sie Natur in Ihren Garten

Ob alleine im selbst genutzten Eigenheim oder als Vermieter für das bewohnte Grundstück: Gartenflächen wollen gepflegt werden. Und gerade zu Beginn des Frühlings lassen sich hier gut Arbeiten planen.

Den Naturgarten richtig planen

Es ist einfach nicht schön, wenn der eigene Rasen matschig dahinvegetiert oder die Blumen ständig ihre Blätter hängen lassen. Je nach eigenem Anspruch und Aufwand lassen sich aber für viele Fälle gute Lösungen finden - ein Überblick:

  • Empfehlungen für den Garten: Es gibt unendlich viele Formen von Gärten. Ein besonderer Trend sind hier naturnahe Gärten. Und hierzu geben verschiedene Verbände jede Menge sehr praktischer Tipps. Der BUND beschreibt in zahlreichen Infomaterialien den Weg zum Naturgarten. Auch der NABU gibt jede Menge Tipps zum naturnahen Garten.
  • Werkzeug wählen: Es gibt für jede erdenkliche Gartenarbeit passendes Werkzeug, etwa in Baumärkten, speziellen Gartencentern oder auch direkt im Internet. Analysieren Sie zuvor genau, welche Arbeiten für Sie besonders relevant sind - es lohnt sich natürlich immer, in Qualität zu investieren. Die Stiftung Warentest untersucht manchmal einzelne Gerätekategorien.
  • Fachbetrieb auswählen: Sollten Sie sich für die Beschäftigung eines Fachbetriebs entscheiden, dann holen Sie zuvor mehrere Angebote für die gewünschte Leistung ein und vergleichen Sie diese. Achten Sie auch auf eine gute Qualifikation des Betriebs. Auf der Seite des Zentralverbandes Gartenbau gibt es eine Überblicksseite der Landesverbände im Bereich Gartenbau; dort finden Sie regionale Ansprechpartner.
  • Steuererleichterung für Selbstnutzer: Sie können, wenn Sie einen Gärtner für die Gartenarbeit beschäftigen, 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 4.000 Euro pro Jahr) in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen. Für einmalig anfallende sogenannte Handwerksleistungen können Sie pro Jahr ebenfalls 20 Prozent (maximal 1.200 Euro) ansetzen.
  • Umlagefähigkeit und Werbungskosten für Vermieter: Laut Betriebskostenverordnung, Paragraf 2, Absatz 10, dürfen Sie die "Kosten der Gartenpflege" als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Unabhängig davon zählen sie zu den sogenannten Werbungskosten der Steuererklärung.

Wenn Sie Gartenpartys planen, sollten Sie immer auch beachten, dass nicht alles erlaubt ist. Viele unterschiedliche Gerichte haben hier schon den Ärger zwischen Nachbarn thematisiert. Im Zweifel gilt: Sorgen Sie dafür, dass es nicht zu laut wird und machen Sie nicht ständig Partys. Rücksichtnahme ist besser als die Klage vor Gericht.

Praxistipp:

Sofern Sie einen Gartenhelfer beschäftigen, sollten Sie diesen auf jeden Fall regulär bei der Minijobzentrale anmelden. Nur dann ist er auch gut versichert. Und nur dann lassen sich die Kosten auch von der Steuer absetzen oder auf die Mieter umlegen.

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