Wie Ihnen anerkannte Regeln der Technik beim Hausbau helfen

© 01/2025 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Jörg Stroisch

Was Sie in diesem Artikel lernen

  • Tipps rund um eine gute Bauausführung
  • Checkliste: Wie Sie die Einhaltung der Regeln kontrollieren
  • Wie Sie gute Handwerker finden
  • Praxistipp: Achten Sie auf eine gute Kommunikation


Einleitung

Pfusch am Bau: Das kommt leider häufig vor. Dabei gibt es für Sie als Bauherr mit den anerkannten Regeln eigentlich eine gute Grundlage für Qualität. Doch diese durchzusetzen, ist oft schwierig.

Tipps rund um die gute Bauausführung

Private Bauherren haben – ob sie nun mit einem Architekten bauen oder über einen sogenannten Bauträger – viele formale Rechte rund um den Hausbau. Geregelt ist das in zahlreichen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch zum sogenannten Verbraucherbauvertrag ab Paragraf 650i. Ob die Qualität auf der Baustelle stimmt, Stichwort: "Pfusch am Bau", ist dennoch für den Laien oft nur schwer zu durchschauen. Dabei spielen besonders die "anerkannten Regeln der Technik" eine Rolle:

  • Definition des Begriffs "anerkannte Regeln der Technik": Die anerkannten Regeln der Technik sind – anders als viele andere Rechte und Pflichten im Hausbau – nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. Aber sie spielen bei den "Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B" (VOB/B) eine Rolle. Hier steht im Paragraf 13, Absatz 1 unter Mängelansprüche, dass eine Abnahme erteilt werden müsse, wenn die Bauleistung "die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht". Aber das war es auch schon. In der Praxis sind dies Regeln, die theoretisch berechtigt sind und sich in der Praxis auch bewährt haben. Ganz praktisch gibt es DIN-Normen, die sie im Detail bestimmen, aber auch – je nach Art der Maßnahme – Normen anderer Institute.
  • Fehlende Durchsetzbarkeit: Aber in der Praxis ist für den Laien nur sehr schwer zu durchschauen, welche Norm gerade was beschreibt. Bestenfalls ist das im Bauvertrag schon näher spezifiziert, aber dadurch wird es auch nicht unbedingt einfacher, denn die verschiedenen Normenwerke sind oftmals nicht frei und ohne Bezahlung zugänglich.
  • Vorgehensweise bei einem Baumangel: Als Bauherr sollten Sie auf eine formale Abnahme von Bauleistungen bestehen. Spätestens jetzt wird über Baumängel diskutiert. Prinzipiell hat die Baufirma ein Anrecht auf eine Abnahme, die dann auch dazu führt, dass Sie die Bauleistungen bezahlen müssen. Bei unwesentlichen Mängeln können Sie diese auch nicht komplett verweigern. Sie sollten sich dann aber die Nachbesserung schriftlich zusichern lassen. Wesentliche Mängel müssen nachgebessert werden. Wenn die Baufirma hier aber anderer Meinung ist, kann es zum Streit kommen. Spätestens jetzt sollten Sie sich bei einem Rechtsanwalt über die weitere Vorgehensweise genau informieren.
  • Auswirkungen auf die Baufinanzierung: Im Extremfall kann es durch den Streit um Baumängel zu starken Bauverzögerungen und auch Zusatzkosten kommen. Denn Ihre Bank bietet Ihnen für die Baufinanzierung beim Bau eine Zeit an, in der der Kredit zinsfrei bereitgestellt wird. Ist diese aber abgelaufen, dann fallen Bereitstellungszinsen an. Und natürlich kostet auch der Einsatz eines Anwalts und die Beseitigung des Baumangels möglicherweise zusätzlich.

Bevor Sie sich mit Ihrem Bauunternehmer beispielsweise über den maximalen Höhenunterschied zwischen Parkettplatten streiten, ist es sinnig, dass Sie sich über die Toleranzgrenzen informieren. Das ist manchmal sehr aufwändig – und für Laien deshalb sehr schwierig.

Checkliste: Wie Sie die Einhaltung der Regeln kontrollieren

Die Bewertung einer regelkonformen Bauleistung können Sie als Bauherr kaum alleine durchführen. Drei Tipps, die Sie angehen sollten:

  • Baubegleiter beauftragen: Sofern Sie mit einem Bauträger Ihr Haus bauen oder eine umfangreichere Sanierungsmaßnahme durchführen, sollten Sie sich von Experten beraten lassen. Diese Baubegleitung wird von vielen Verbänden angeboten. Sie können auch einen etwa auf Einfamilienhaus spezialisierten Architekten damit beauftragen. Wichtig ist: Die Baubegleitung bezahlen Sie selbst und nicht der Bauträger! Der beschäftigt ohnehin einen Bauleiter, der auch eine Baukontrolle durchführt, dabei aber in erster Linie die Interessen des Bauträgers vertritt. Sofern Sie ein Haus individuell mit einem Architekten bauen lassen, ist dieser auch gleich Ihr Baubegleiter.
  • Bautagebuch führen: Ein Bautagebuch hilft Ihnen dabei, einmal vereinbarte Leistungen und Qualitäten auch nachzuhalten und nicht zu vergessen. Natürlich ist das kein verbindliches Rechtsdokument, aber Sie merken dann auch sehr schnell, ob Ihr Bauträger oder Dienstleister heute das eine und morgen das andere sagt.
  • Relevante Regeln sammeln und kontrollieren: In einer guten Leistungsbeschreibung sind möglicherweise auch schon die angewendeten Regeln konkretisiert. Es ist ohnehin sinnig, sich damit näher auseinanderzusetzen, insbesondere dann, wenn Sie Bauleistungen über den gesetzlich vorgeschriebenen Standard verwirklichen wollen. Wenn irgendwie möglich, suchen Sie nach den Details zu diesen Regeln – manchmal ist das nicht kostenlos möglich, aber bei Ihnen besonders wichtigen Leistungen dennoch gut investiertes Geld. Ein Beispiel sind hier die Regelungen zum barrierefreien Bau und Umbau einer Immobilie. Tipp: Manchmal sind Normen auch als Anhang in speziellen Büchern zum Bauen enthalten. Das ist dann manchmal günstiger, als sie im Web zu erwerben.
     

Wie Sie gute Handwerker finden

Wenn Sie zum Beispiel für eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme Handwerker beauftragen wollen, dann können Sie auch hier durch eine gute Planung und Auswahl Pfusch am Bau vermeiden. Sofern Sie ein Haus individuell durch einen Architekten planen lassen, ist es auch eine seiner zentralen Aufgaben, Sie dabei zu beraten und zu begleiten:

  • Vorauswahl an Handwerkern: Es gibt leider – oftmals in der Branche bekannte – schwarze Schafe unter den Baudienstleistern. Es ist fatal, wenn Sie sich auf ein solches Unternehmen einlassen. Ein gewisser Schutz davor ist zum Beispiel die Mitgliedschaft in einer Innung. Aber Sie sollten auch darauf Wert legen, dass Handwerker durch Zertifikate und Referenzen ihre Leistung offenlegen. Kontrollieren Sie diese auch!
  • Mehrere Angebote einholen: Holen Sie nach einer Vorauswahl dennoch immer mehrere Angebote für eine Leistung ein. Gerade bei umfassenderen Maßnahmen sollte der Handwerker dazu auch vor Ort die Immobilie besichtigen.
  • Angebote vergleichen: Die Angebote zu vergleichen, ist sicherlich für einen Laien mit Abstand die schwierigste Aufgabe. Denn es ist nicht so, dass diese alle nach Schema F verfasst sind, sondern in den Details unterscheiden sie sich oft massiv. Auch die Preise können natürlich sehr stark auseinander gehen. Kontrollieren Sie hier genau, wie die Unterschiede begründet werden können – und fragen Sie im Zweifel beim Handwerker noch einmal nach.
     

Praxistipp

Zentral ist es, dass Sie versuchen sachlich und korrekt mit dem Bauträger und Dienstleister zu sprechen. Das Schlimmste ist, wenn sich die Parteien auf dem Bau nur noch gegenseitig anschreien. Dann ist der Weg zum Anwalt – den Sie übrigens bei grundlegenden Fragen auch einfach mal für ein Infogespräch buchen können – und vor Gericht oft nicht mehr weit. Wenn es irgend geht, sollten Sie das vermeiden.

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