Private Bauherren haben – ob sie nun mit einem Architekten bauen oder über einen sogenannten Bauträger – viele formale Rechte rund um den Hausbau. Geregelt ist das in zahlreichen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch zum sogenannten Verbraucherbauvertrag ab Paragraf 650i. Ob die Qualität auf der Baustelle stimmt, Stichwort: "Pfusch am Bau", ist dennoch für den Laien oft nur schwer zu durchschauen. Dabei spielen besonders die "anerkannten Regeln der Technik" eine Rolle:
- Definition des Begriffs "anerkannte Regeln der Technik": Die anerkannten Regeln der Technik sind – anders als viele andere Rechte und Pflichten im Hausbau – nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. Aber sie spielen bei den "Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B" (VOB/B) eine Rolle. Hier steht im Paragraf 13, Absatz 1 unter Mängelansprüche, dass eine Abnahme erteilt werden müsse, wenn die Bauleistung "die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht". Aber das war es auch schon. In der Praxis sind dies Regeln, die theoretisch berechtigt sind und sich in der Praxis auch bewährt haben. Ganz praktisch gibt es DIN-Normen, die sie im Detail bestimmen, aber auch – je nach Art der Maßnahme – Normen anderer Institute.
- Fehlende Durchsetzbarkeit: Aber in der Praxis ist für den Laien nur sehr schwer zu durchschauen, welche Norm gerade was beschreibt. Bestenfalls ist das im Bauvertrag schon näher spezifiziert, aber dadurch wird es auch nicht unbedingt einfacher, denn die verschiedenen Normenwerke sind oftmals nicht frei und ohne Bezahlung zugänglich.
- Vorgehensweise bei einem Baumangel: Als Bauherr sollten Sie auf eine formale Abnahme von Bauleistungen bestehen. Spätestens jetzt wird über Baumängel diskutiert. Prinzipiell hat die Baufirma ein Anrecht auf eine Abnahme, die dann auch dazu führt, dass Sie die Bauleistungen bezahlen müssen. Bei unwesentlichen Mängeln können Sie diese auch nicht komplett verweigern. Sie sollten sich dann aber die Nachbesserung schriftlich zusichern lassen. Wesentliche Mängel müssen nachgebessert werden. Wenn die Baufirma hier aber anderer Meinung ist, kann es zum Streit kommen. Spätestens jetzt sollten Sie sich bei einem Rechtsanwalt über die weitere Vorgehensweise genau informieren.
- Auswirkungen auf die Baufinanzierung: Im Extremfall kann es durch den Streit um Baumängel zu starken Bauverzögerungen und auch Zusatzkosten kommen. Denn Ihre Bank bietet Ihnen für die Baufinanzierung beim Bau eine Zeit an, in der der Kredit zinsfrei bereitgestellt wird. Ist diese aber abgelaufen, dann fallen Bereitstellungszinsen an. Und natürlich kostet auch der Einsatz eines Anwalts und die Beseitigung des Baumangels möglicherweise zusätzlich.
Bevor Sie sich mit Ihrem Bauunternehmer beispielsweise über den maximalen Höhenunterschied zwischen Parkettplatten streiten, ist es sinnig, dass Sie sich über die Toleranzgrenzen informieren. Das ist manchmal sehr aufwändig – und für Laien deshalb sehr schwierig.