Auf der Suche nach Baugrundstücken helfen Ihnen Immobilien- und Inseratbörsen, die offiziellen Bekanntmachungen Ihrer Kommune. Und oft auch einfach der Zufall. Die Suche ist schwer, aber nicht aussichtslos.
Baugrund finden und dann die Immobilie bauen
Mit der Art, wie Ihnen der Baugrund angeboten wird, entscheiden Sie sich auch gleichzeitig, wie Sie bauen können. Ein Überblick:
- Bauträgerhaus: Sofern Ihnen ein Grundstück gleich mit einem Hausbau in Kombination angeboten wird, spricht man vom Bauträgermodell. Diese bieten oft "schlüsselfertige" Immobilien zum Festpreis an. Aber Vorsicht: Was schlüsselfertig ist, und was im Festpreis beinhaltet ist, steht auf einem völlig anderen Blatt. Sie haben hier aber nicht die Wahl: Wenn Sie das Grundstück haben wollen, müssen Sie so bauen, wie es der Bauträger geplant hat. Individuelle Wünsche sind zwar möglich, aber nur im begrenzten Rahmen.
- Freies Grundstück: Vielleicht haben Sie aber auch ein freies Grundstück erworben. Dann haben Sie hinterher mehrere Möglichkeiten, dies zu bebauen. Mit der Beauftragung eines Generalunternehmers geben Sie es wieder komplett in die Hände einer Baufirma. Beim Architektenhaus beauftragen Sie einen Architekten mit der Planung und Begleitung. Sie beauftragen auch die Handwerker direkt. Und beim Fertighaus funktioniert es ganz ähnlich, nur, dass das Haus schon in der Fabrik vorgefertigt wird. In jedem Fall: Sie haben hier deutlich mehr Wahlmöglichkeiten als bei der Beauftragung eines Bauträgers. Zumindest beim Bau über einen Architekten ist das aber auch mit höheren Kostenrisiken verbunden.
- Preis für das Grundstück: Prinzipiell sind die Marktmächte frei. Wenn in einer sehr begehrten Lage ein Grundstück zur Verfügung steht, kann es sehr teuer sein. Eine Orientierung bieten die Marktberichte des Gutachterausschusses Ihrer Kommune. Fragen Sie dort nach. Dann haben Sie zumindest eine Orientierungshilfe.
- Formaler Ablauf: Ein Grundstückskauf kann nur mithilfe eines Notars durchgeführt werden. Das bedeutet für Sie, dass es ein sehr sicherer Kauf ist. Allerdings gilt auch: Was nicht im Notarvertrag steht, gilt nicht als vereinbart. Zudem werden die Eigentümerverhältnisse im Grundbuch festgehalten.
Gerne bauen Verkäufer und Projektierer einen gewissen Druck auf: Sie sollen sich schnell entscheiden, sonst sei die Gelegenheit vorbei. Es gäbe viele Interessenten. Das sind übliche Maschen, von denen Sie sich auf keinen Fall beeinflussen lassen sollten. Wägen Sie in Ruhe die Vor- und Nachteile des jeweiligen Erwerbs ab. Sie sind schließlich über Jahrzehnte daran auch stark finanziell gebunden.