Es wird bunt im Herbst. Überall liegen nun Blätter herum. Das ist einerseits schön. Andererseits kann es aber auch ein Verletzungsrisiko bergen. Sie sollten deshalb vorsorgen.
Herbstlaub: Was Sie beachten müssen
Nicht alles ist erlaubt, was in den Sinn kommt, wenn es um das Herbstlaub geht. Ein Überblick:
- Herbstlaub verbrennen: Das Verbrennen von Herbstlaub im Garten ist nur im Rahmen enger Grenzen überhaupt gestattet, wobei es hierzu keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Erkundigen Sie sich, wie das bei Ihnen geregelt ist, bevor sie damit beginnen. Viel sinnvoller ist es aber, das Laub gar nicht zu verbrennen, sondern zu kompostieren oder ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Herbstlaub häckseln: Sinnvoll kann es aber sein, dass Herbstlaub zu häckseln. Denn dadurch nimmt einerseits das Volumen deutlich ab. Andererseits kann es sich so auf dem Kompost deutlich schneller zersetzen.
- Nachbarschaftsstreit rund ums Laub Manchmal gibt es Streit darum, wenn das Laub eines Baumes auf das Nachbarschaftsgrundstück herüberweht. Aber der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 20.09.2019, Az. V ZR 218/18), dass dies geduldet werden muss, wenn die landesrechtlichen Abstandsgrenzen mit den Bäumen eingehalten wurden.
- Pflichten rund ums Laub: In den kommunalen Verordnungen wird in der Regel die Straßenreinigung vor dem Haus als Aufgabe auf Hausbesitzer übertragen. Auch steht hier, wie häufig das geschehen muss, zum Beispiel alle 14 Tage. Halten Sie sich nicht daran, dann kann eine Strafe verhängt werden. Unabhängig davon sollten Sie sich gegen Haftpflichtschäden versichern. Dieser kann eintreten, wenn zum Beispiel auf dem glitschigen Laub jemand ausrutscht und sich verletzt. Zwar müssen diese besonders vorsichtig sein, aber es kann im Extremfall eben sein, dass der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen wurde. Als Selbstbewohner sollten Sie deshalb eine private Haftpflichtversicherung abschließen, bei Mietimmobilien eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
- Übertragung der Aufgabe: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Bürgersteigsäuberung wiederum auf die Mieter übertragen. Oder Sie beschäftigen damit einen Hausmeister oder irgendeine andere externe Firma. Das Schöne daran: Als Vermieter können Sie diese Kosten auf die Mieter umlegen. Als Selbstnutzer lassen sie sich als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.
Herbstlaub ist ja auch etwas Feines. Es bildet im Garten die Grundlage für viel Leben und Vielfalt. Allerdings können sich so auch unerwünschte Schädlinge ausbreiten. Deshalb ist ein Kompost womöglich ein guter Kompromiss.