Bauträgervertrag

Schlüsselfertig bauen - aber richtig

Wenn Sie das Grundstück und die Bauleistung aus einer Hand kaufen, dann haben Sie es mit einem Bauträgervertrag zu tun. Diese Art des Bauens hat Vorteile - aber auch einige Tücken.

In vielen Orten werden Ihnen Grundstücke und Bauleistungen nach dem Bauträgermodell angeboten. Bauträger werben oft damit, dass Sie zu einem festgelegten Fertigstellungstermin zum Pauschalpreis ein "schlüsselfertiges" Haus oder eine Eigentumswohnung erhalten. Sie als Käufer haben dabei allerdings nicht die gleichen Rechte wie bei einem frei gebauten Haus mit einem Architekten.

Bauträgervertrag: Chancen und Tücken

Das Bauträgermodell ist bei der Errichtung von Eigentumswohnanlagen und Einfamilienhäusern üblich. Ein Stück weit sind Sie auf Gedeih und Verderb an den Bauträger gebunden - deshalb sollten Sie auch gut den Bauträgervertrag kontrollieren. Ein Überblick:

  • Koppelung von Grundstück und Bau: Weil für Grundstückskäufe die Notarpflicht gilt, muss der Bauträgervertrag auch von einem Notar beurkundet werden. Der Nachteil: So ohne weiteres - also ohne ein entsprechendes Entgegenkommen des Bauträgers - lässt sich dieser Vertrag auch nicht mehr aufschnüren. Auch die Kündigung und der Rücktritt vom Bauträgervertrag ist für Sie mit großen Schwierigkeiten verbunden, ein Widerrufsrecht gibt es auch nicht.
  • Rolle des Bauherrn: Ihre Rolle ist eingeschränkt, sie sind der Käufer einer Leistung. Entsprechend haben Sie keinerlei Anweisungsbefugnis gegenüber den Handwerkern auf der Baustelle. Und: Selbst der Zutritt ist nicht immer erlaubt. Sie sollten darauf achten, dass der Zutritt für Sie und Ihren Baubegleiter möglich ist und sich das vertraglich zusichern lassen.
  • Festpreis: Viele Bauträger werben mit einem Festpreis für die komplette Bauleistung. Das gilt aber nur, solange Sie nicht im Bauverlauf doch andere Wünsche haben. Das Businessmodell einiger Bauträger ist darauf geradezu ausgerichtet: Das zum Kampfpreis angebotene schlüsselfertige Haus verteuert sich durch viele nachträgliche "Aufmusterungswünsche" - also Wünsche nach anderer und höherer Qualität.
  • Bemusterung: Um tatsächlich auch exakt das zum Festpreis zu bekommen, was Sie sich wünschen, sollten Sie die sogenannte Bemusterung vor der Vertragsunterschrift erledigen. Und natürlich darauf bestehen, dass alle mündlich besprochenen Wünsche auch wirklich schriftlich im Bauträgervertrag oder Vertragsanhang stehen.

Ein Bauträgervertrag und auch die Baubegleitung ist eine hochkomplexe Sache. Sie sollten hier Experten um Rat bitten. Baubegleiter helfen Ihnen auf der Baustelle. Und Rechtsanwälte kontrollieren den Vertrag noch einmal auf seine Tücken. Das kostet Geld, aber nur so sind Sie vor unvorhergesehenen Überraschungen halbwegs sicher.

Praxistipp:

Sie sollten sich unter keinen Umständen auf das sogenannte verdeckte Bauherrenmodell einlassen. Dabei bieten Ihnen Baufirmen den Grundstückskauf und die Bauleistung als getrennte Verträge an - und werben mit einer Ersparnis bei der Grunderwerbssteuer. Doch auf die Bauleistungen müssen Sie dann Mehrwertsteuer zahlen, wodurch es für Sie vermutlich eher teurer wird. Und außerdem gehen Sie das Risiko ein, dass der Vertrag nicht legal ist - und Sie dadurch zum Beispiel wichtige Rechte wie etwa die Gewährleistung verspielen.

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