Warum es genau für Sie attraktiv sein kann, Ihre Immobilie barrierefrei umbauen, hängt auch von Ihnen ab:
- Vermietete Immobilien: Als Vermieter machen Sie Ihre Immobilie durch einen barrierefreien Umbau attraktiv für eine ältere Zielgruppe. Rein demografisch nimmt diese an Bedeutung zu. Gleichzeitig gibt es zu wenig altersgerechte und barrierefreie Immobilien. Zudem gelten Senioren als beständige und gute Mieter. Sie setzen damit also mit dem Umbau auf ein attraktives Marktsegment.
- Selbstgenutzte Immobilie: Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen, ermöglichen Sie durch einen Umbau einen längeren Verbleib in den eigenen vier Wänden. Einen alten Baum verpflanzt man nicht, sagt ein altes Sprichwort. Sofern Sie die Barrierefreiheit auch ohne akutes Bedürfnis bei ohnehin anstehenden Renovierungen mitdenken, sind die Mehrkosten recht gering.
Beim eigenen Haus haben Sie es natürlich komplett selbst in der Hand, was Sie genau machen wollen. Bei einer Eigentumswohnung hingegen bestimmt die Gemeinschaft mit. So ist es ein Stück weit zum Beispiel sinnlos, eine Wohnung barrierefrei umzubauen, wenn sie nur über Treppen zugänglich ist. Aber auch hier gibt es sicherlich Kompromisse, die einfach das tägliche Leben in der Wohnung altersgerecht angenehmer machen.
Tipps rund um den barrierefreien Umbau
Der Umbau zur Barrierefreiheit ist durchaus ein komplexes Unterfangen. Lassen Sie sich hierzu in jedem Fall gut beraten. Gehen Sie wohl kalkuliert vor - ein Überblick:
- Konkrete Maßnahmen planen: Es gibt beinahe unendlich viele Möglichkeiten, eine Immobilie barrierefrei umzubauen. Eine gute Orientierung bietet hierfür die DIN 18040. Zwar ist der direkte Bezug recht teuer, aber es gibt diverse Websites, die über die Rahmenbedingungen schreiben. Die DIN ist insofern interessant, weil Sie diese ganz einfach auch zur Grundlage der Verhandlung mit Handwerkern machen können. Sie sollten dabei immer ganzheitlich denken: Das schöne, neue ebenerdige Bad bringt Ihnen oder anderen gar nichts, wenn der Zugang zur Wohnung für Menschen mit Handicap beschwerlich oder gar unmöglich ist. Ein häufiges Beispiel: Zwar ist die die Wohnung im Mehrfamilienhaus barrierefrei eingerichtet. Aber zum Hauseingang führt eine hohe Treppe. Neben dem Klassiker Bad gibt es viele andere Aspekte, die eine Rolle spielen, zum Beispiel die Beleuchtung, die Breite der Türen, ein Treppenlift oder Aufzug. Auch das Smart Home bietet zahlreiche Möglichkeiten der Komfortsteigerung. Unter dem Oberbegriff Ambient Assisted Living gibt es eine ganze Reihe an Ideen - die bekannteste ist sicherlich der Hausnotruf. Lassen Sie sich inspirieren.
- Beratung nutzen: Lassen Sie sich besser vor einer Maßnahme umfassend beraten. Es gibt viele Institutionen und Personen, die rund um die Barrierefreiheit beraten. Das können spezialisierte Handwerker sein oder auch freie Berater, die sich weitergebildet haben. Schauen Sie sich genau an, wie aussagekräftig ein eventuell vorhandenes Zertifikat ist. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. stellt zum Beispiel Kontakte zur Verfügung.
- Angebote einholen: Angenommen, Sie wollen ein Bad barrierefrei gestalten, dann sind schon hier die Möglichkeiten unendlich. Das fängt bei der Fliesenwahl an und hört noch lange nicht bei speziellen Griffen auf. Auch deshalb ist es gut, wenn Sie mehrere Angebote einholen, um auch die möglichen Maßnahmen miteinander zu vergleichen. Und natürlich sollten Sie auch den Preis vergleichen. Achten Sie aber auch auf Qualität. So ist zum Beispiel die Mitgliedschaft in einer Innung ein Indiz für einen guten Handwerker, denn hier werden längst nicht alle aufgenommen. Je nach Gewerk arbeiten unterschiedliche Handwerker an Ihrem Projekt. Auch deshalb kann es sinnvoll sein, die Baubetreuung in versierte Hände zu geben, also einen Architekten zu beauftragen.
- KfW-Programme: Die KfW-Bank bietet für den altersgerechten Umbau verschiedene Förderprogramme, zum Beispiel das Kreditprogramm 159 "Altersgerecht Umbau Kredit" oder den 455-B "Barrierereduzierung - Investitionszuschuss". Bitte beachten Sie, dass die Förderprogramme ausgeschöpft sein können.
- Beratung zur Finanzierung: Die KfW-Darlehen werden ohnehin direkt von Ihrer Hausbank bearbeitet. Gerade bei aufwändigeren Sanierungen ist ein zusätzliches Bankdarlehen zur Baufinanzierung notwendig. Lassen Sie sich hierzu beraten.
- Programme der Bundesländer: Außerdem haben die verschiedenen Bundesländer sehr unterschiedliche Programme aufgelegt, mit denen auch der barrierefreie Umbau oder Neubau gefördert wird, in der Regel im Rahmen des allgemeinen Wohnraumfördergesetzes. Teilnahmevoraussetzung für diese Programme sind aber zum Beispiel auch bestimmte Einkommensgrenzen. Manche Bundesländer bieten über ihre Investitionsbanken aber auch spezielle Programme zur Barrierefreiheit.
- Zuschüsse der Pflegeversicherung: Oftmals vergessen wird, dass auch die gesetzliche Pflegeversicherung Betroffenen Zuschüsse gewährt. Sie sind abhängig von der Genehmigung einer Pflegestufe und sollen generell die Pflege im häuslichen Bereich erleichtern. Der Antrag wird bei den zuständigen gesetzlichen Krankenkassen gestellt. Gesetzliche Grundlage für den Zuschuss ist § 40 SGB 11 (Sozialgesetzbuch). Der Zuschuss pro wohnraumverbessernder Maßnahme beläuft sich für die Pflegestufen 0 (mit Demenz), I, II und III auf 4.000 Euro. Bei mehreren zusammenwohnenden Anspruchsberechtigten kann sich dieser Betrag erhöhen.
Gerade das Nachrüsten von Aufzügen, Treppenliften oder auch nur ebenerdigen Zugängen sorgt immer wieder für Probleme. Einerseits sind möglicherweise andere Wohnungseigentümer davon nicht begeistert - informieren Sie sich hier genau, was Sie auch ohne Zustimmung der Wohngemeinschaft umsetzen dürfen. Andererseits ist es auch oft eine Platzfrage: Ein Aufzug lässt sich nicht ohne weiteres immer nachträglich installieren. Und schließlich ist das alles auch ganz schön teuer, nicht nur in der Anschaffung, sondern auch im Unterhalt. Planen Sie für ein solches Projekt deshalb ausreichend Zeit ein.