Modernisierung rund ums Haus
© 08/2024 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Jörg Stroisch
Was Sie in diesem Artikel lernen
- Was die Unterschiede zwischen Modernisierung, Sanierung und Renovierung sind
- Wie eine Modernisierung geplant werden kann
- Wie Sie eine Modernisierung finanzieren können
- Was Sie bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Instandhaltungen beachten müssen
- Praxistipp: Warum Sie eine Instandhaltungsrücklage bilden sollten
Einleitung
EiDie Modernisierung Ihres Hauses oder Teile davon bringt es auf einen zeitgemäßen Standard. Das wirkt werterhaltend – und erhöht auch einfach den Wohnkomfort.
Bessere steuerliche Absetzbarkeit der Instandhaltung
Sofern "nur" Instandhaltungen in der Immobilie durchgeführt werden, können Sie als Vermieter diese Kosten nicht unbedingt auf Ihre Mieter umlegen – weder über eine Mieterhöhung, noch über die Betriebskostenabrechnung. Auf den Kosten bleiben Sie also selbst weitestgehend sitzen. Eine Ausnahme sind "kleinere Instandhaltungsmaßnahmen", sofern sie im Mietvertrag vereinbart wurden. Allerdings darf der Mieter damit nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden.
Die Kosten können Sie dafür aber komplett in einem Jahr von der Steuer absetzen. Einschränkung: Das Finanzamt sieht in der Instandhaltung nicht eine umfassende Modernisierung und hält es nicht für einen "anschaffungsnahen Aufwand". Sprich: Sie führen diese Modernisierung erst drei Jahre nach dem Kauf der Mietimmobilie durch und sie überschreitet nicht eine Grenze von 15 Prozent des Kaufpreises.
Als Selbstnutzer können Sie die Kosten für eine Instandhaltung nur sehr bedingt von der Steuer absetzen, nämlich die Lohnkosten der Handwerker als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen.
Praxistipp: Instandhaltungsrücklage bilden
Die Immobilienbewertung macht es vor: In der Regel wird bei der Bewertung einer vermieteten Immobilie eine pauschale Instandhaltungsrücklage pro Quadratmeter angesetzt, die zum Beispiel zwischen 12 bis 15 Euro beträgt. Das ist ein guter Anhaltspunkt dafür, was Ihnen als Vermieter oder auch als Selbstnutzer an Kosten pro Jahr alleine durch Instandhaltungen blühen kann. Und eine gute Idee ist es deshalb, diesen Betrag fest als Rücklage einzuplanen und zurückzulegen.
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