Fassadendämmung richtig umsetzen

© 11/2024 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Jörg Stroisch

Was Sie in diesem Artikel lernen

  • Welche Vorschriften es rund um die Fassade gibt
  • Wie eine Fassadendämmung geplant werden kann
  • Kostenübersicht über eine energetische Sanierung
  • Praxistipp: Experten zu Rate ziehen

Einleitung

Die Fassadendämmung ist eine elementare, aber auch sehr teure energetische Maßnahme für Ihr Haus. So planen Sie diese richtig.

Welche Vorschriften es rund um die Fassade gibt

Wenn Sie sich mit der Fassadendämmung und generell mit der energetischen Sanierung Ihres Hauses auseinandersetzen, greifen verschiedene Pflichten. Diese sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebündelt.

  • Kombination von Heiztechnik und Wärmedämmung: Sie haben zwar prinzipiell die Wahlfreiheit, aber ökonomisch sinnvoll ist es, die Heiztechnik und die Wärmedämmung Ihrer Immobilie gemeinschaftlich zu betrachten. So sollten Sie genau ausrechnen lassen, wie viel Wärmedämmung und welche Heiztechnik etwa über eine Wärmepumpe notwendig ist, um einen bestimmten energetischen Standard zu erreichen.
  • Energetische Standards: Einen systematischen Überblick darüber, was das Ziel einer energetischen Sanierung sein kann, sind die Effizienzhaus-Stufen der KfW. Sie nehmen als Grundlage das Referenzhaus des GEG und definieren mit den Stufen die entsprechende Einsparung der Primärenergie und anderer Faktoren. Das Effizienzhaus 70 bringt so eine Ersparnis von 70 Prozent der Primärenergie im Vergleich zum Referenzhaus. Die KfW definiert die Stufen 40, 55, 70, 85. Je nachdem, für welchen Standard Sie sich entscheiden, fällt am Ende auch der Zuschuss pro Wohneinheit und die möglich zinsvergünstigte Kredithöhe durch die KfW aus.
  • Mindeststandards laut GEG: Es müssen bei einer Erneuerung der Fassade die Mindeststandards eingehalten werden, sofern Sie mehr als 10 Prozent der Fassade erneuern. Verpflichtend ist auch die Nutzung möglicherweise unentgeltlicher Beratungsgespräche mit Personen, die Energieausweise ausstellen dürfen, sofern das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen hat. So steht es in Paragraf 48 GEG.
  • Fassadendämmung: In Anlage 7 GEG sind dann detailliert die Anforderungen an die Fassade definiert. So darf der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient U den Wert von 0,24 W/(qm*K) bei der normalen Außenwand nach einer Sanierung nicht überschreiten. Das müssen Sie also mindestens bei einer Fassadendämmung, zum Beispiel auf Mauerwerk, beachten.
  • Fenster: Für Fenster und Fenstertüren ist ebenfalls ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient definiert. Er liegt bei 1,3 W/(qm*K), ist also höher als bei der Fassadendämmung. Das gilt beim Ersatz oder Einbau. Wird nur die Verglasung oder der verglaste Flügelrahmen gewechselt, dann muss sogar ein strengerer Wert von 1,1 W/(qm*K) eingehalten werden. Es gibt hier weitere Definitionen von Ausnahmen.
  • Außentüren: Werden neue Außentüren verbaut, so dürfen sie einen Wert von 1,8 W/(qm*K) nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur bei der Überschreitung von Mindeststandards in den Genuss besonderer Fördermittel, wie etwa von der KfW, gelangen können. Sie sollten sich außerdem von einem Energieberater beraten lassen.

 

Wie eine Fassadendämmung geplant werden kann

Sie sollten eine Fassadendämmung und eine energetische Sanierung generell Profis überlassen. Denn Sie müssen sicherstellen, dass alles in einer guten Qualität erledigt wird. Ein Überblick:

  • Belüftung: Wenn es um die energetische Sanierung geht, denken viele Bauherren vor allem an die notwendige Wärmedämmung und die Art und Dimensionierung der Heizungsanlage. Vergessen Sie dabei aber auf keinen Fall die Belüftung: Beim stark gedämmten Haus kommt es ohne eine irgendwie geregelte automatische Belüftung nämlich schnell zu Schimmelbildung. 
  • Handwerkerwahl: Vertrauen Sie Ihre Haussanierung nur Fachleuten an. Verschiedene Gewerke kümmern sich dabei um verschiedene Leistungsbereiche, der Dachdecker beispielsweise um die Fassade und das Dach, der Heizungsbauer um die Heizung. Holen Sie immer mehrere Vergleichsangebote verschiedener Handwerker ein und lassen Sie sich ausführlich beraten.
  • Baubetreuung: Unterschätzen Sie dennoch nicht den Umfang einer umfassenden energetischen Sanierung. Das fängt schon damit an, dass Sie die richtigen Maßnahmen ergreifen müssen. Diese müssen für eine Förderung auch bestimmten Standards entsprechen; darüber sollte später ein Energieausweis erstellt werden. Und es endet mit den notwendigen Abnahmen, bei denen auch die Qualität der Bauausführung überprüft werden muss. Die BAFA fördert die Energieberatung – nehmen Sie hier den Expertenrat in Anspruch. Verschiedene Bauherrenverbände bieten Ihnen zudem eine Baubegleitung an.
  • Förderung: Eine energetische Sanierung und eine Fassadendämmung ist teuer. Zur Finanzierung können Sie ein Immobiliendarlehen nutzen. Sie können das sehr gut mit verschiedenen Förderprogrammen kombinieren. Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Möglichkeiten.

Eigenleistung können Sie natürlich dennoch erbringen: Indem Sie gut und sinnvoll planen und Zeit darin investieren, gute Dienstleister auszuwählen.

 

Kostenübersicht über eine energetische Sanierung

Die Kosten sind gerade beim Bestandsbau sehr schwer zu kalkulieren, denn sie hängen auch stark damit zusammen, was Sie konkret planen.
Aber mit dem Sanierungsrechner der KfW gibt es ein sehr gutes Tool, mit dem Sie eine Abschätzung vornehmen können.

  Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 40
Investitionskosten (pro qm Wohnfläche)
3.612 Euro 3.714 Euro
Instandhaltungskosten (pro Jahr und qm):
19,1 Euro
25,1 Euro
Energiebedarf (kWh/a)
4.705
4.000

(Quelle: Zusammenfassung einer Studie von ARGE Kiel, Pestel-Institut und LCEE)

Praxistipp

Verzichten Sie in keinem Fall auf eine gute energetische Beratung und auch auf eine unabhängige Betreuung Ihres Modernisierungsvorhabens. Auch Eigenleistungen sollten Sie sich gut überlegen, denn Kältebrücken müssen Sie unbedingt vermeiden, damit am Ende nicht Schimmel ins Haus Einzug hält.

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