Betriebskosten

Wie Sie die Nebenkosten berechnen

Als Vermieter sind die Nebenkosten für Sie ein wichtiger Ausgabeblock, für Ihre Mieter die "zweite Miete", da sie mittlerweile - zusammen mit den Heizkosten - einen großen Betrag der monatlichen Zahlungen ausmachen. Die konkrete Aufstellung der Betriebskosten ist klar und deutlich in einer Verordnung geregelt.

Tipps rund um die Nebenkosten

Deshalb ist auch ein ordentlicher Umgang mit den Nebenkosten wichtig. Zum Glück ist vieles ziemlich eindeutig geregelt - ein überblick:

  • Nebenkosten: Unter Nebenkosten versteht man alle Kosten, die rund um die Bewirtschaftung des Hauses anfallen, sie werden auch Betriebskosten genannt. Dazu zählen zum Beispiel auch die umlagefähigen Heizkosten.
  • Umlagefähige Nebenkosten: Immer wieder entbrennt Streit darüber, welche Kosten als Betriebskosten "umlagefähig" sind. Das heißt, diese Kosten können Sie anteilig an Ihre Mieter weiterreichen. Voraussetzung ist dafür übrigens immer, dass diese auch im Mietvertrag vereinbart sind. Die Liste der umlagefähigen Nebenkosten ist sehr lang. Sinnig ist es, wenn Sie als Vermieter entsprechend der gesetzlichen Regelungen diese auch auflisten.
  • Nicht umlagefähige Nebenkosten: Daneben gibt es aber auch einige Betriebskosten, die Sie nicht auf die Mieter umlegen können. Dazu zählen zum Beispiel Instandhaltungskosten, normale Reparaturarbeiten oder Kosten, die Sie für Arbeitsmittel und Geräte haben. Auch bestimmte Spezialversicherungen können nicht umgelegt werden; insbesondere aber auch nicht der Leerstand von Wohnungen. Viele dieser Kosten können Sie dann aber stattdessen von der Steuer absetzen.
  • Nebenkostenschlüssel: Immer wieder Streit gibt es auch um den Berechnungsschlüssel von Nebenkosten. Diese können zum Beispiel pauschal auf Grundlage der Wohneinheiten, anhand der Bewohneranzahl oder auf Grundlage der Fläche erhoben werden. Natürlich können sie auch individuell erhoben werden. Die Verbrauchsermittlung ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. In Ihrer Nebenkostenabrechnung für die Mieter sollten Sie immer auch die Aufschlüsselung mitangeben.

Bei Streit rund um die Nebenkosten sollten Sie sich genau erkundigen, wie die gesetzlichen Regelungen sind. Eigentümervereinigungen helfen Ihnen dabei, aber natürlich auch ein spezialisierter Anwalt.

 

Praxistipp:

Ärger rund um die Nebenkosten lohnt sich nicht. Als Vermieter sollten Sie diese ordentlich und nachvollziehbar auflisten. Ihr Mieter hat auch ein Anrecht auf Einsicht in die Unterlagen. Das hat auch seinen Grund: Ihre Gewinnmarge darf sich ausschließlich aus der Miete ergeben.

 

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