Verschiedene Darlehen, Zinsarten und weitere Finanzierungsbegriffe machen es nicht immer einfach, den Kapitalmarkt in all seinen Facetten zu begreifen. Das Glossar der DSL Bank bietet Ihnen daher einfache Erklärungen und Definitionen zu komplizierten Termini.
Glossar
Überblick der wichtigsten Fachbegriffe
Bei dieser Darlehensvariante wird für die Rückzahlung normalerweise eine Tilgung von jährlich 1,5 bis 3 % vom Darlehensbetrag zuzüglich "ersparter Sollzinsen" vereinbart. Sie zahlen für die gesamte Dauer der Sollzinsbindung eine gleich bleibende Jahresleistung, genannt Annuität, üblicherweise in monatlichen Raten.
Aus jeder Rate werden zunächst die Sollzinsen für den jeweils laufenden Kalendermonat abgedeckt (Sollzinsanteil) und der verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Dieser Tilgungsanteil erhöht sich also von Monat zu Monat in dem Maße, wie sich der Sollzinsanteil durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens ermäßigt. Daher kommt der Begriff "ersparte Sollzinsen".
Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag, den Sie tatsächlich erhalten. Konkret ist dies der Darlehensbetrag abzüglich Damnum, ggf. vereinbarte Bearbeitungskosten usw. Es ist ein anderer Begriff für Nettodarlehensbetrag.
Bereitstellungszinsen werden von uns ab einem vereinbarten Zeitpunkt für den nicht ausgezahlten Darlehensbetrag bis zur Auszahlung berechnet. Sie sind das Entgelt dafür, dass wir Ihr Darlehen zu garantierten Konditionen bereitstellen, aber noch nicht auszahlen können, weil noch nicht sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind oder Sie Ihr Darlehen noch nicht abgerufen haben.
Der Darlehensbetrag – auch Nennbetrag genannt – ist der Kapitalbetrag, für den wir Sollzinsen berechnen und der von Ihnen zurückzuzahlen ist.
Das Damnum (Disagio) stellt wirtschaftlich eine Sollzinsvorauszahlung dar. Es wird spätestens bei Auszahlung fällig und deshalb vom Darlehensbetrag einbehalten. Das Darlehen wird also nicht in voller Höhe (zu 100 %) ausgezahlt, sondern beispielsweise bei einem Damnum (Disagio) von 5 % nur zu 95 %. Durch das vorausgezahlte Damnum kann die Bank dem Kunden einen verringerten Sollzinssatz anbieten.
Der Effektivzins (auch effektiver Jahreszins) hat allgemein zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleicher Sollzinsbindung vergleichbar zu machen. Seine Angabe richtet sich nach der Preisangabenverordnung (PAngV) und berücksichtigt insbesondere den Sollzins, die Bearbeitungs- und Nebenkosten, das Damnum, die Vertragslaufzeit bzw. Sollzinsbindung und die vereinbarte Zahlungsfälligkeit.
Auf Wunsch können wir die Tilgung eines Darlehens gegen Abtretung Ihrer Ansprüche aus einem Bausparvertrag aussetzen. Die Leistungen hierfür sparen Sie gesondert an. Bei dieser Regelung zahlen Sie für die Dauer der Tilgungsaussetzung an uns nur die vereinbarten Sollzinsen für das Darlehen und daneben an die Bausparkasse die vereinbarten Beiträge.
Am Ende seiner Laufzeit wird das Darlehen dann durch den Bausparvertrag getilgt. Der Darlehensnehmer hat auch dann das Darlehen in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn die Leistung der Bausparkasse nicht ausreichend sein sollte.
Unter Leitzinsen versteht man die von der zuständigen Zentralbank festgelegten Zinssätze, zu denen sich Geschäftsbanken bei einer Zentral- oder Notenbank Geld beschaffen oder anlegen können. In der Eurozone ist die Europäische Zentralbank (EZB) zuständig für die Festlegung der Leitzinsen.
Den letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der EZB erhalten Sie hier.
Üblicherweise werden Vereinbarungen über einen gebundenen Sollzins nicht für die gesamte Darlehenslaufzeit (die bei der regelmäßigen Anfangstilgung von 1,5 % über 35 Jahre betragen kann), sondern für einen kürzeren Zeitraum getroffen. Das heißt, die Konditionen werden für einen bestimmten Zeitraum Ihrer Wahl festgeschrieben und bleiben für diese Zeit unverändert.
Wir nennen diesen Zeitraum "Sollzinsbindung", auch "Sollzinsfestschreibung" oder "Sollzinsperiode". Am Ende einer Sollzinsbindung vereinbaren wir mit Ihnen die Konditionen des Darlehens jeweils neu (Sollzinsanpassung). Sie können zwar das Darlehen vor Ablauf der Sollzinsperiode grundsätzlich nicht kündigen, aber dafür haben Sie den Vorteil, dass Sie während dieser Zeit vor einem Anstieg der Sollzinsen geschützt sind.
Der Sollzins ist der Zinssatz, mit dem Ihre zu zahlenden Sollzinsen errechnet werden. Wird ein Damnum vereinbart, verringern sich Sollzins und Auszahlungsbetrag.
Wenn Sie statt eines gebundenen Sollzinses einen variablen bzw. veränderlichen Sollzins bevorzugen, treffen wir eine Vereinbarung, wonach wir den Sollzins entsprechend der Zinsentwicklung am Geldmarkt anpassen; man spricht in diesem Fall auch von "Bis auf weiteres"-Konditionen.
Der Grund: Wir refinanzieren Darlehen mit veränderlichem Sollzins durch die Aufnahme kurzfristiger Mittel. In diesem Fall tragen Sie das Risiko der Sollzinsänderung – mit der Folge, dass Ihre monatliche Belastung steigen oder sinken kann, je nachdem, wie sich das Sollzinsniveau im Markt gerade entwickelt.
Sie bleiben flexibel: Mit einer Frist von drei Monaten können Sie den Darlehensvertrag jederzeit zur Rückzahlung kündigen oder auf ein Darlehen mit gebundenem Sollzins umsteigen.