FAQ: Rücksendung Ihres Fahrzeugbriefs
Alle Fragen und Antworten zur Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II
Häufige Fragen und Antworten
Wir haben unsere Prozesse umgestellt und uns entschieden, das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr für Sie zu verwahren. Daher senden wir Ihnen das Original vorzeitig zurück. Eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II behalten wir in unseren Unterlagen.
Bitte beachten Sie: Gemäß unserem Sicherungsübereignungsvertrag sind wir weiterhin berechtigt, die Zulassungsbescheinigung Teil II wieder von Ihnen anzufordern. Die Sicherungsübereignung zu unseren Gunsten bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits wirksam. Wir sind weiterhin Sicherungseigentümer und berechtigt, das Fahrzeug zu verwerten, wenn der Kreditnehmer mit fälligen Zahlungen auf die gesicherten Forderungen in Verzug ist und Verwertungsreife eingetreten ist.
Die vorzeitige Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II hat keine Auswirkungen auf Ihren Autokredit-Vertrag. Die Raten laufen wie geplant weiter und werden zu den vereinbarten Terminen eingezogen. Auch Laufzeit und sonstige Konditionen bleiben unverändert. Die Sicherungsübereignung zu unseren Gunsten bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits wirksam. Wir sind weiterhin Sicherungseigentümer und berechtigt, das Fahrzeug zu verwerten, wenn Sie mit fälligen Zahlungen auf die gesicherten Forderungen in Verzug sind und Verwertungsreife eingetreten ist.
Wir versenden die Zulassungsbescheinigungen Teil II nach und nach. Voraussichtlich bis Ende des Jahres 2024 werden Sie Ihr Original von uns zurück erhalten.
Wir versenden die Zulassungsbescheinigungen Teil II nach und nach an die bei uns hinterlegte Adresse des Sicherungsgebers. Sofern diese noch aktuell ist, brauchen Sie vorerst nichts zu tun.
Die Adresse des Sicherungsgebers hat sich vor Kurzem geändert? Dann teilen Sie uns bitte umgehend die aktuelle Adresse mit.
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II im Januar 2025 immer noch nicht erhalten? Dann schreiben Sie uns bitte unter Angabe der Adresse des Sicherungsgebers.
Bitte schreiben Sie unter Angabe Ihrer Filialkontonummer an:
DSL Bank
53245 Bonn
Wir senden die Zulassungsbescheinigung Teil II an den Sicherungsgeber, mit dem wir den Sicherungsübereignungsvertrag für das betroffene Fahrzeug geschlossen haben. Das kann einer der Kreditnehmer sein oder auch ein Dritter, der Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Der Sicherungsgeber erhält das Original vorzeitig zurück, sofern der besicherte Autokredit bis zum 31.12.2024 noch nicht vollständig zurückgezahlt sein wird oder vorher gekündigt ist.
Bitte beachten Sie: Gemäß unserem Sicherungsübereignungsvertrag sind wir weiterhin berechtigt, die Zulassungsbescheinigung Teil II wieder von Ihnen anzufordern. Die Sicherungsübereignung zu unseren Gunsten bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits wirksam. Wir sind weiterhin Sicherungseigentümer und berechtigt, das Fahrzeug zu verwerten, wenn der Kreditnehmer mit fälligen Zahlungen auf die gesicherten Forderungen in Verzug ist und Verwertungsreife eingetreten ist.
Bitte rufen Sie uns an unter 0221 142 6170 (montags bis freitags 7:00 bis 20:00 Uhr und samstags 7:00 bis 13:00 Uhr) oder schreiben Sie unter Angabe Ihrer Filialkontonummer an:
DSL Bank
53245 Bonn
Nein, denn die Sicherungsübereignung zu unseren Gunsten bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits wirksam. Wir sind weiterhin Sicherungseigentümer und berechtigt, das Fahrzeug zu verwerten, wenn der Kreditnehmer mit fälligen Zahlungen auf die gesicherten Forderungen in Verzug ist und Verwertungsreife eingetreten ist. Sie können Ihr Fahrzeug erst verkaufen, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt ist.